Navigation überspringen
 
BannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbild
Weltladen Bad Hersfeld
 
  • Aktuelles
  • Willkommen
  • Produkte des Monats
  • Über uns
  • Fairer Handel
    •  
    • Weltläden
    • Kritische Berichte
    •  
  • Laden
    •  
    • Virtueller Rundgang
    • Bildungsarbeit
    • Waren auf Kommission
    •  
  • Sortiment
    •  
    • Produkte
      •  
      • Bio Organico
      • Quinoa
      • Mangos
      • Curry Ananas Aufstrich
      • Hängematten
      • Pendeluhren
      • Körbe
      • Klangschalen
      • Saftpacktüten
      • Lippenpflegestift
      •  
    • Importeure
    •  
  • Mitmachen
  • Galerien
  • Fotoalben
  • Links
  • Kontakt
  • Presse
  • Film "Agraprofit"
  • Kurzfilm zum fairen Handel
  • Film: Schokoladenfilm
  • Rezepte
    •  
    • Kernige Fruchtwürfel
    • Quinoasalat mit Trauben
    • Bananenbrot
    •  
  • Lieferkettengesetz
    •  
    • Fallbeispiele
    •  
  • Endlich am Start
 
Hessen vernetzt
 
Links zum Teilen der Seite überspringen
mail
Link verschicken
print
Druckansicht öffnen
contact_phone
(06621) 66480
contact_mail
Link verschicken   Druckansicht öffnen
 

Fallbeispiele

fallbeispiel1

Fallbeispiele, die sorgsam von der Initiative Lieferkettengesetz recherchiert wurden:

 

Das Textilunternehmen Kik wurde nicht für seine Mitverantwortung am mangelnden Brandschutz von Ali enterprise in Pakistan verurteilt,

wegen Verjährung nach pakistanischem Recht.

Es starben 258 Menschen. Mit einem Lieferkettengesetz hätte Kik nach diesem Gesetz zur Verantwortung gezogen werden können.

fallbeispiel3

 

Schokoladenhersteller weltweit- wie z.B. Ferrero, Nestlé, Mars und Mondelez- profitieren schamlos von Kinderarbeit. Auf den Kakaoplantagen in Westafrika arbeiten rund zwei Millionen KInder unter ausbeuterischen Bedingungen.

Mit einem Lieferkettengesetz wären Unternehmen dazu verpflichtet, Kinderarbeitsrisiken in ihren Lieferketten zu analysieren und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Ansonsten würden sie für Schäden haftbar gemacht werden können.

fallbeispiel4

 

Aldi und Lidl sowie andere Unternehmen wie die Ostfriesische Teegesellschaft und Teekanne beziehen ihren Tee u.a. aus dem indischen Bundesstaat Assam. Die TeeplantagenarbeiterInnen erhalten meist extrem niedrige Löhne unterhalb der Armutsgrenze. Sie leiden an Mangelernährung, das verunreinigte Trinkwasser auf den PLantagen führt zu Krankheiten wie Gelbsucht, Cholera und Typhus. Den Niedrigpreis-Druck der deutschen Konzerne auf die Zulieferer müssen die AbeiterInnen mit ihrer Gesundheit bezahlen.

Ein Lieferkettengesetz würde das ändern.

 

Die deutsche TÜV-Süd-Gruppe zertifizierte über ihre Tochterfirma TÜV Süd Brasilien den Brumadinho-Staudamm in Brasilien als sicher.

Kurz darauf brach dieser und riss 246 Menschen in den Tod. Ein deutsches Lieferkettengesetz hätte die Katastrophe verhindern können, weil TÜV-Süd dazu verpflichtet gewesen wäre, die menschenrechtlichen Risiken einer Zertifizierung durch sein brasilianisches Tochterunternehmen zu untersuchen.

fallbeispiel2

 

Edeka vertreibt  palmölhaltige Produkte aus Guatemala über den Lebensmittelhersteller Vandemoortele Deutschland GmbH. Deren Zulieferer in Guatemala fielen auf durch Bezahlung unter Mindestlohn, unrechtmäßige Entlassungen, Vergiftungen von Arbeitern durch Pestizide, illegale Aneignung von Gemeindeland, Umleitung und Verschmutzung von Flüssen, also Zerstörung der Lebensgrundlagen vieler Menschen.

Mit einem Lieferkettengesetz müsste sich  Edeka um diese Menschennrechtsverletzungen  kümmern.

fallbeispiel5

 

Vor der Platin-Mine-Marikana in Südafrika wurden 34 streikende Arbeiter erschossen, die für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen gestreikt hatten. BASF war der Hauptkunde der Mine zu dieser Zeit, im August 2012. Die Situation der ArbeiterInnen hat sich bis heute nicht messbar verbessert. BASF sind die untragbaren Lebens- und Arbeitsverhältnisse an der Marikana-Mine in Südafrika seit Jahren bekannt. Trotzdem macht BASF weiterhin gute Geschäfte mit dem Betreiber. Der Fall zeigt deutlich, dass man nicht auf freiwillige Maßnahmen von Unternehmen setzen kann.

Es braucht ein Gesetz.

fallbeispiel6
zurück
  • Senden
  • Drucken
  • Nach oben
 
 

Weltladen Bad Hersfeld

Klausstr. 36

36251 Bad Hersfeld

Tel: 06621/ 66480

 

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09.30 Uhr - 18.00 Uhr
Sa. 09.30 Uhr - 14.00 Uhr
   
 
Nächste Termine
Multivisionsshow mit LobOlmo

18.02.2023 - 19:00 Uhr

 
[ mehr ]
 
Wetter

Wetter

Infos zum Wetter finden Sie z.B. auf wetter.com oder wetter.online.

 
Besuchen Sie uns auch auf Facebook:
 

WFTO Emblem

 
Schriftgröße:
normal | groß | größer
 
Startseite   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutz