Endlich am Start

Am 11.06.2021 hat der Bundestag das Lieferkettengesetz beschlossen:

Das ist ein großer Schritt für Menschenrechte und Umwelt in den Lieferketten. Erstmalig nimmt ein Gesetz Unternehmen hierzu in die Pflicht und stellt sich skrupellosen Geschäftspraktiken entgegen.Es tritt 2023 in Kraft und erfasst zunächst Unternehmen ab 3000, von 2024 an Unternehmen ab 1000 Mitarbeiter*innen. Diese Unternehmen müssen bei direkten Zulieferern sowie anlassbezogen bei indirekten Zulieferern Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung ermitteln, Gegenmaßnahmen ergreifen und diese gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle dokumentieren.

Leider schränkt das Gesetz die Sorgfaltspflichten von Unternehmen stark ein und begründet keinen zivilrechtlichen Haftungstatbestand. Das bedeutet, dass Betroffene von Menschenrechtsverletzungen auf Basis dieses Gesetzes keinen Schadensersatz von Unternehmen einklagen können. Auch deshalb ist dieses Gesetz nur ein Etappenerfolg. Die Zivilgesellschaft wird sich auch weiterhin für Nachbesserungen im Lieferkettengesetz und für eine europaweite Regelung einsetzen.

Eine weiterführende Erklärung finden Sie auf http://Lieferkettengesetz.de