Lieferkettengesetz beschlossen

16.06.2021

Noch nicht am Ziel aber endlich am Start.

Am 11.06.2021 hat der Bundestag das "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten" beschlossen. Wir freuen uns über den Erfolg.

Leider wurde es auf Druck der Wirtschaftslobbyisten abgeschwächt. Es umfasst zu wenige Unternehmen und macht zu viele Ausnahmen bei den Sorgfaltspflichten. Es verweigert Betroffenen den Anspruch auf Schadensersatz und setzt kein Zeichen für den Klimaschutz in Lieferketten.

Deswegen ist es nur ein Etappenerfolg.

Es gilt nun für eine wirkungsvolle Umsetzung und eine europaweite Regelung zu streiten.